Rechtliches
Anhang AGB
Google Street View und Google Business Profil
1. Hintergrund
Diese Vereinbarung wird zwischen dem Anbieter der fotografischen Dienstleistungen (“Anbieter”) und dem Unternehmen, dessen Einrichtungen für das Google Street View Trusted Programm fotografiert werden (“Unternehmen”) getroffen.
2. Google Street View Trusted Programm
Der Anbieter handelt als selbständiger Unternehmer und weder der Anbieter noch sein Mitarbeiter handeln als Mitarbeiter oder Vertreter von Google. Der Anbieter und deren Mitarbeiter ist jedoch gemäss dem Google Street View Trusted Programm dazu berechtigt, lokalen Unternehmen, die am Google Street View Trusted Programm teilnehmen möchten, fotografische Dienstleistungen anzubieten.
3. Honorarzahlung
Dem Anbieter steht es frei, eine einmalige Terminreservationsgebühr zu erheben, welche mit dem Gesamthonorar zu verrechnen sind. Das Honorar ist vom Unternehmen vollends zu zahlen, nachdem der Anbieter die Fotos (gemäss untenstehender Beschreibung) in den Einrichtungen des Unternehmens aufgenommen hat.
4. Leistungen und Rechtsinhaberschaft an den Fotos
Der Anbieter verpflichtet sich zu folgenden Dienstleistungen: i. Der Anbieter nimmt Fotos in den Innenbereichen des Unternehmens auf, die das Unternehmen für das Google Street View Trusted Programm zum Fotografieren freigegeben hat (“Fotos”). ii. Der Anbieter hält die technischen Spezifikationen des Google Street View Trusted Programms ein. iii. Der Anbieter räumt dem Unternehmen das ausschliessliche, zeitlich unbeschränkte, weltweite, unterlizenzierbare Recht ein, die Fotos auf alle Nutzungsarten - gleich, ob bekannt oder unbekannt, kommerziell oder unkommerziell, körperlich oder unkörperlich - zu nutzen. Dazu gehört insbesondere das Recht, die Fotos; (a) zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten (einschliesslich Vermietung / Verleih), öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, auszustellen, sonst öffentlich wiederzugeben oder auf sonstige Weise wiederzugeben; (b) unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen / der Fotografin zu ändern, anzupassen, zu bearbeiten, abgeleitete und/oder neue Werke in Ableitung und/oder auf Grundlage der Fotos oder Teilen davon herzustellen, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu verwerten; (c) unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen / der Fotografin die Fotos oder Teile davon mit anderen Inhalten zu kombinieren und in Verbindung mit anderen Inhalten zu nutzen; (d) die unter dieser Klausel eingeräumten Rechte an Dritte unterzulizenzieren. Der Anbieter wird, soweit erforderlich, entsprechende vertragliche Regelungen mit dem Fotografen / der Fotografin treffen, um dem Unternehmen die vorstehend dargelegten Rechte einräumen zu können. iv. Der Anbieter lädt die Fotos innerhalb von 7 Werktagen, nachdem sie aufgenommen wurden, gemäss der Bestimmungen der Ziffer 5 zur Verarbeitung und Verwendung durch Google hoch.
5. Bedingungen in Bezug auf das Hochladen, Verarbeiten und Verwenden von Fotos
a. Nutzungsbedingungen von Google. Das Unternehmen ist damit einverstanden, dass das Hochladen, die Verarbeitung und die Verwendung der Fotos den Bestimmungen der Google Nutzungsbedingungen für derartige Fotos unterliegen. Diese sind unter https://www.google.ch/intl/de_ch/streetview/privacy/#service-use abrufbar. Des Weiteren gelten zusätzliche Bestimmungen, die unter www.google.de/intl/de/help/maps/businessphotos/tos.html oder einer anderen von Google zukünftig bereitgestellten URL eingesehen werden können, sowie ggf. weitere zusätzliche Bestimmungen (gemeinsam als „Nutzungsbedingungen von Google“ bezeichnet). b. Berechtigung zum Hochladen von Fotos in Google. Hiermit berechtigt das Unternehmen den Anbieter, die Fotos im Namen des Unternehmens in Google hochzuladen, und Google, die Fotos gemäss der Nutzungsbedingungen von Google zu nutzen.
6. Eingeschränkte Lizenzerteilung an den Anbieter
Das Unternehmen gewährt dem Anbieter das nicht ausschliessliche und nicht unterlizenzierbare Recht, eine angemessene Anzahl der Fotos als 'Beispiele' oder 'Portfolio-Exemplare' on- und offline zu nutzen, um Arbeitsbeispiele zu archivieren und seine professionellen Dienste zu bewerben oder zu vermarkten.
7. Uhrzeit und Datum der Fotoaufnahmen
Nach der Unterzeichnung reserviert der Anbieter die vereinbarte Uhrzeit und das vereinbarte Datum zur Erbringung der fotografischen Dienstleistungen.
8. Erstattungen
Werden die Fotos von Google abgelehnt, da sie nicht den technischen Spezifikationen von Google Business Photos entsprechen, und behebt der Anbieter dieses Problem nicht durch wiederholte Fotoaufnahmen vom Unternehmen zu einem einvernehmlich vereinbarten Termin, muss der Anbieter dem Unternehmen das vollständige Honorar erstatten.
9. Versicherung
Der Fotograf/die Fotografin muss über eine umfassende, allgemeine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung seiner Aktivitäten auf dem Gelände des Unternehmens verfügen.
10. Vertraulichkeit
Das Unternehmen erkennt an, dass es sich bei dieser Vereinbarung um vertrauliche Informationen handelt. Das Unternehmen darf diese Vereinbarung nicht gegenüber Dritten offenlegen oder Dritten zur Verfügung stellen, es sei denn, (a) es handelt sich bei den Dritten um Google oder eines seiner verbundenen Unternehmen (im Sinne des § 15 AktG), (b) dies wurde vom Fotografen ausdrücklich schriftlich genehmigt oder (c) es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu, und das Unternehmen setzt den Fotografen rechtzeitig hierüber in Kenntnis (soweit möglich und zulässig).
11. Gewährleistung
Vorbehaltlich Ziffer 8 gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
12. Haftungsbeschränkung
a. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet jede Partei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel. b. Bei durch eine Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet diese Partei nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmässig vertrauen und vertrauen dürfen. c. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. d. Im Übrigen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.
13. Änderungen
Änderungen an dieser Vereinbarung, einschliesslich Änderungen bezüglich der hier genannten Anforderung an die Schriftform von Änderungen, bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.
14. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt das gesamte rechtliche Übereinkommen zwischen den Parteien im Hinblick auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle zuvor oder gleichzeitig getroffenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand.